BNetzA war erfolgreich - Störer ermittelt
Hallo,
die Thematik kann hier nun zum Abschluß gebracht werden.
Kurzum: Ursache für Störungen war ein defektes Netzteil eines Satellitenreceivers in der Nachbarschaft, der mittlerweile außer Betrieb genommen worden ist, da auch andere Nachbarn Probleme mit ihren Funkweckern hatten.
Ich stand also nicht als "spinnerter" Elektronikbastler auf verlorenem Posten.
Die BundesNetzAgentur hat mir noch aufschlußreiche Erläuterungen bezüglich der geänderten europäischen Normungslage zugemailt.
Es ist verhält sich nämlich so, daß die einschlägigen Normen mit Einführung der CE-Normung den von Deutschland bislang gültigen Frequenzbereich nach unten hin begrenzt hatten. Das hieße im Klartext, Frequenzen unterhalb 150 Kilohertz, also auch die Frequenz 77,5 Kilohertz des Zeitzeichensenders, genössen keinerlei rechtlichen Schutz mehr.
Hier ein Auszug aus dem E-Mail der Bundesnetzagentur:
Zitat:"...Mit "Störgrenzwerte im Bereich von O Hz bis 30 MHz" nehme ich an, meinen Sie die Grenzwerte, die eine eventuelle Störquelle im Frequenzbereich bis 30 MHz nach den einschlägigen Europäischen Normen in Bezug auf die Elektromagnetische Verträglichkeit abstrahlen darf. Leider lässt sich diese Frage nicht in einem Satz beantworten. Ich kann nur einen kurzen Umriss geben. Die entsprechenden Europäischen Normen unterscheiden sich in Fachgrundnormen und Produktnormen. Weder der Hersteller von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln noch die Bundesnetzagentur ist an die Einhaltung dieser Normen gebunden. Es muss aber eine angemessene elektromagnetische Verträglichkeit sichergestellt werden. Wenn die Normen herangezogen werden, ist eine Produktnorm vorrangig vor der Fachgrundnorm anzuwenden. Um eine Produktnorm anzuwenden und Ihnen den Grenzwert für 77,5 kHz nennen zu können, muss ich zunächst wissen, um welches Produkt (Störquelle) es sich handelt (Funkgerät, PC und Zubehör, Modem, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Beleuchtung, elektrische Kontakte usw.) und wie der Kopplungsweg von Störquelle zur Störsenke verläuft.
Vielleicht orientieren Sie sich zunächst an der Fachgrundnorm DIN EN 61000-6-3 (Fachgrundnorm Störaussendung - Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe).
Dort ist z. B. folgender Grenzwert für den Wechselspannungs - Netzanschluss angegeben (anwendbar, falls die Störstrahlung vom Netzanschluss abgestrahlt wird oder der Kopplungsweg über den Netzanschluss und ggf. das 230 V Hausnetz zur Störsenke verläuft):
0,150 MHz bis 0,5 MHz: 66 dB(µV) bis 56 dB(µV) Quasispitzenwert oder 56 dB(µV) bis 46 dB(µV) Mittelwert. (Der Grenzwert nimmt linear mit dem Logarithmus der Frequenz ab).
Wie Sie richtig anmerken, ist in dieser Norm lediglich ein Grenzwert ab 150 kHz definiert. Dabei handelt es sich um die Störspannung am Netzanschluss, nicht um einen Stör - Feldstärkewert.
Wenn die Störquelle (oder die Störquellen) in Ihrem Störfall ermittelt wurden, wäre dann eine Einzelfallentscheidung durch die Bundesnetzagentur zu treffen oder ein Abhilfevorschlag in Zusammenarbeit mir den Beteiligten zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dieter Heise
Klaus.Heise@BNetzA.de
Zitat Ende..."
Man sieht,
die "Never-give-up"-Devise hat geholfen.
Ich möchte nur alle anderen User dazu ermutigen, bei ähnlich gelagerten Fällen keine Scheu zu zeigen, die Behörden zu Hilfe zu rufen.
(Übrigens, das Ganze hat mich keinen Cent gekostet, wobei normalerweise Meßtruppgebühren mit ca. 200 bis 600 Euro zu Buche schlagen können.)
Schlußendlich genüßlich in den Sessel sinkend
grüßt Euer
Oskar 01
P.S.: Noch ein ähnlich gelagerter Fall und ein Video dazu:
http://www.kanal-13.de/index.php?option=com_content&view=article&id=19:wdr-
Hallo,
die Thematik kann hier nun zum Abschluß gebracht werden.
Kurzum: Ursache für Störungen war ein defektes Netzteil eines Satellitenreceivers in der Nachbarschaft, der mittlerweile außer Betrieb genommen worden ist, da auch andere Nachbarn Probleme mit ihren Funkweckern hatten.
Ich stand also nicht als "spinnerter" Elektronikbastler auf verlorenem Posten.
Die BundesNetzAgentur hat mir noch aufschlußreiche Erläuterungen bezüglich der geänderten europäischen Normungslage zugemailt.
Es ist verhält sich nämlich so, daß die einschlägigen Normen mit Einführung der CE-Normung den von Deutschland bislang gültigen Frequenzbereich nach unten hin begrenzt hatten. Das hieße im Klartext, Frequenzen unterhalb 150 Kilohertz, also auch die Frequenz 77,5 Kilohertz des Zeitzeichensenders, genössen keinerlei rechtlichen Schutz mehr.
Hier ein Auszug aus dem E-Mail der Bundesnetzagentur:
Zitat:"...Mit "Störgrenzwerte im Bereich von O Hz bis 30 MHz" nehme ich an, meinen Sie die Grenzwerte, die eine eventuelle Störquelle im Frequenzbereich bis 30 MHz nach den einschlägigen Europäischen Normen in Bezug auf die Elektromagnetische Verträglichkeit abstrahlen darf. Leider lässt sich diese Frage nicht in einem Satz beantworten. Ich kann nur einen kurzen Umriss geben. Die entsprechenden Europäischen Normen unterscheiden sich in Fachgrundnormen und Produktnormen. Weder der Hersteller von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln noch die Bundesnetzagentur ist an die Einhaltung dieser Normen gebunden. Es muss aber eine angemessene elektromagnetische Verträglichkeit sichergestellt werden. Wenn die Normen herangezogen werden, ist eine Produktnorm vorrangig vor der Fachgrundnorm anzuwenden. Um eine Produktnorm anzuwenden und Ihnen den Grenzwert für 77,5 kHz nennen zu können, muss ich zunächst wissen, um welches Produkt (Störquelle) es sich handelt (Funkgerät, PC und Zubehör, Modem, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Beleuchtung, elektrische Kontakte usw.) und wie der Kopplungsweg von Störquelle zur Störsenke verläuft.
Vielleicht orientieren Sie sich zunächst an der Fachgrundnorm DIN EN 61000-6-3 (Fachgrundnorm Störaussendung - Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe).
Dort ist z. B. folgender Grenzwert für den Wechselspannungs - Netzanschluss angegeben (anwendbar, falls die Störstrahlung vom Netzanschluss abgestrahlt wird oder der Kopplungsweg über den Netzanschluss und ggf. das 230 V Hausnetz zur Störsenke verläuft):
0,150 MHz bis 0,5 MHz: 66 dB(µV) bis 56 dB(µV) Quasispitzenwert oder 56 dB(µV) bis 46 dB(µV) Mittelwert. (Der Grenzwert nimmt linear mit dem Logarithmus der Frequenz ab).
Wie Sie richtig anmerken, ist in dieser Norm lediglich ein Grenzwert ab 150 kHz definiert. Dabei handelt es sich um die Störspannung am Netzanschluss, nicht um einen Stör - Feldstärkewert.
Wenn die Störquelle (oder die Störquellen) in Ihrem Störfall ermittelt wurden, wäre dann eine Einzelfallentscheidung durch die Bundesnetzagentur zu treffen oder ein Abhilfevorschlag in Zusammenarbeit mir den Beteiligten zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dieter Heise
Klaus.Heise@BNetzA.de
Zitat Ende..."
Man sieht,
die "Never-give-up"-Devise hat geholfen.
Ich möchte nur alle anderen User dazu ermutigen, bei ähnlich gelagerten Fällen keine Scheu zu zeigen, die Behörden zu Hilfe zu rufen.
(Übrigens, das Ganze hat mich keinen Cent gekostet, wobei normalerweise Meßtruppgebühren mit ca. 200 bis 600 Euro zu Buche schlagen können.)
Schlußendlich genüßlich in den Sessel sinkend
grüßt Euer
Oskar 01
P.S.: Noch ein ähnlich gelagerter Fall und ein Video dazu:
http://www.kanal-13.de/index.php?option=com_content&view=article&id=19:wdr-